Die Musik ist vorerst gestorben
Und das ist sie nicht nur einmal in der Geschichte. Mal abgesehen von diversen Versuchen, die Musik während der Karwoche aus dem öffentlichen Leben zu verbannen (der liebe Herr Händel ud seine italienischen Kollegen konnten seinerzeit … fast hätte ich geschrieben “ein Lied davon singen”, aber das konnten sie ja gerade nicht. Das war ja verboten. Die Opernhäuser blieben geschlossen), gab es auch Trauertage, an denen man das Singen, Tanzen und Musizieren tunlichst zu unterlassen hatte. Die Sächsische Landestrauer war so ein Zeitpunkt. Beziehungsweise Zeitraum. Sie dauerte nämlich vom Tod des Landesherrn (gut, genaugenommen war das bereits am 1. Februar 1733, die Landestrauer begann jedoch erst am 15.) bis in den Sommer hinein. Am 2. Juli endete die Trauerperiode, und genau so lange durfte keine Musik aufgeführt werden. Es herrschte also sozusagen Stille im Reich.